Entlastende Hilfen für Pflegende
Ansprechpartner
Karola Reim
sozialstation@kveichstaett.brk.de
Tel: 08461 19219
Mobil: 01520 9193993
Maria-Hilf-Str. 4
92339 Beilngries
Wir zeigen Ihnen worauf es ankommt
Am wichtigsten ist es in solchen Situationen:
- einen Überblick über die regional vorhandenen Entlastungs- und Unterstützungsangebote zu bekommen
- zu klären, ob zu deren Bezahlung Leistungen der Krankenversicherung oder der Pflegeversicherung beantragt werden können
- zu planen/abzustimmen, wann die Angebote zeitlich genutzt und wann die Familie unterstützt werden soll
Wie wir Sie entlasten:
- Kostenfreie Beratungen für pflegende Angehörige, in denen über die Pflegesituation gesprochen und nach Entlastungen gesucht werden kann. Das können bspw. die Vermittlung von Pflegetechniken, der Hinweis auf Pflegehilfsmittel oder ganz konkrete Tipps zum Umgang mit Betreuungssituationen sein. Manche Kassen finanzieren auch individuelle Schulungen in der häuslichen Pflegesituation.
- Entlastungsangebote dienen auch der Förderung der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen. So kann z.B. die Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten abgerufen werden.
- Ambulante Pflege kann grundsätzlich oder in besonderen Pflegesituationen, wie bspw. dem Duschen und Baden, entlastend eingebunden werden.
- Demenzkranke können stundenweise einzeln betreut werden, wenn Angehörige wichtige Termine wahrnehmen müssen. Neben Betreuungskreisen können dies auch Angebote der Tagespflege sein.
- Sind längere Zeiten abzudecken, wie bspw. einem Urlaub, so kann die ambulante Verhinderungspflege in der eigenen Wohnung oder der Kurzzeitpflege in speziellen Einrichtungen oder in Pflegeheimen genutzt werden.
- Termine nach Vereinbarung
Entlastungsangebote zur Unterstützung im Alltag
Grundsätzlich steht für Entlastungsangebote ein eigenes Budget zur Verfügung. Der monatliche Betrag in Höhe von 125 € ist zweckgebunden einzusetzen und dient der Entlastung pflegender Angehöriger. Zu den Entlastungsangeboten zählen unteranderem auch der Besuch einer Tagespflege, niedrigschwellige Betreuungsangebote sowie spezielle und anerkannte Angebote von ambulanten Pflegediensten. Der Entlastungsbetrag kann nicht als Pflegegeld ausbezahlt werden, sondern dient ausschließlich der Inanspruchnahme von entlastenden Hilfen. Wird diese finanzielle Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht in Anspruch genommene Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Diese Leistung muss vom Pflegebedürftigen aktiv bei seiner Pflegekasse beantragt werden!
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.